Haftung des Baubetreuers bei Übernahme der Beschaffung von Finanzierungsmitteln. BGH, Urteil vom 26.4. 1979 - VII ZR 188/78 - EBE 1979, 225.

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Das Entgehen eines öffentlichen Aufwendungsdarlehens stellt einen Schaden nach § 249 BGB dar, den der Baubetreuer zu vertreten hat, sofern er sich vertraglich zur Übernahme der Beschaffung von Fremdmitteln bereit erklärt hat. Der Schaden aus schuldhafter Nichtbeschaffung eines langfristigen zinslosen Darlehens beträgt mindestens 4 %, entsprechend der Anwendung von § 288 BGB. hb

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Recht, Wirtschaft, Darlehen, Darlehenbeschaffung, Schadenersatz, Bürgerliches Gesetzbuch, Rechtsprechung

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Allgemeine Immobilienzeitung, Hamburg (1980)Nr.5 BGB-Schuldrecht.

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Recht, Wirtschaft, Darlehen, Darlehenbeschaffung, Schadenersatz, Bürgerliches Gesetzbuch, Rechtsprechung

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