Der Streik im öffentlichen Dienst Frankreichs, Italiens, Belgiens, Luxemburgs und der Niederlande. Eine auslandsrechtliche Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung des internationelen Rechts sowie der geschichtlichen Entwicklung des Koalitions- und Streikrechts.
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1975
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SEBI: 79/5262
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Zusammenfassung
In Frankreich hat die Entwicklung des Streikrechts im öffentlichen Dienst wesentlich früher eingesetzt als in Deutschland. Dabei kam es auch zur Bildung von de facto-Beamtengewerkschaften, die immer wieder zu kollektiven Aktionen aufriefen. Vorhandene rechtliche Sanktionen wurden entweder überhaupt nicht oder nur in geringem Umfang eingesetzt. Nachdem mit Ende des 2. Weltkriegs das Streikrecht mit Verfassungsrang ausgestattet wurde, kam es nach einer Grundsatzentscheidung aus dem Jahre 1950 auch den Beamten zu. Seither hat sich die Rechtslage in der Reaktion auf das soziale Geschehen differenziert und verfeinert. Die Studie versucht im historischen Kontext diesen Prozeß nachzuvollziehen von den Anfängen der Streikrechtsdiskussion in der vorrevolutionären Phase bis zur Gegenwart. Ausgangspunkt bildet dabei die Bestimmung des Begriffs des öffentlichen Dienstes in Frankreich, des ,,service public''.hw/difu
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Köln: Heymann (1975), XIV, 203 S., Lit.
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Annales Universitatis Saraviensis; 80