Entstehung und Implementation der Bannwaldbestimmung des Waldgesetzes für Bayern.

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München

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ZLB: 94/3070

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DI

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Abstract

Das am 1.1.1975 in Kraft getretene Waldgesetz für Bayern (BayWaldG) gibt in seinem Art. 11 den Landesplanern die Möglichkeit, in waldarmen Bereichen den Wald, welchem eine außergewöhnliche Bedeutung für das Klima, den Wasserhaushalt oder die Luftreinigung zukommt, als "Bannwald" auszuweisen. Die Entstehung dieser Regelung wird von den ersten Überlegungen bis zum fertigen Gesetzestext verfolgt, ebenso die bisherige Durchführung durch politische und administrative Organe. Mit der Betonung der Politikinhalte und der politischen Prozesse sowie der Beteiligung der einzelnen Akteure hieran ist die Arbeit überwiegend forstpolitikwissenschaftlich orientiert. Trotz zahlreicher Verzögerungen und Hindernisse kann von einem Erfolg des Bannwaldkonzepts gesprochen werden. lil/difu

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ca. 310 S.

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