Keine gesetzliche Erweiterung des § 72a SGB VIII auf ehrenamtlich tätige Personen! Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ (vom 03./04. August 2010).

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Seit Einführung des § 72a in das SGB VIII wurde politisch und fachlich immer wieder diskutiert, ob die Einholung von Führungszeugnissen auch für Personen, die sich ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe betätigen, zwingend vorgeschrieben werden soll. Aktuell wird im Kontext des zum 1.5.2010 in Kraft getretenen Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und der Entwicklung eines Kinderschutzgesetzes auf Bundesebene die gesetzliche Erweiterung des § 72a SGB VIII auf ehrenamtlich Tätige in der Kinder- und Jugendhilfe, gleichgültig ob die Person die Ausbildung einer Fachkraft im Sinne des § 72 SGB VIII vorweist oder nicht, diskutiert und insbesondere von politischer Seite teilweise befürwortet. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ spricht sich gegen eine allgemeine und pauschale Führungszeugnispflicht für alle ehrenamtlich Tätigen aus. Auch in: ZKJ-Zentralblatt und Jugendhilfe, Köln 5 (2010) Nr. 10, S. 369-371 und in: Forum Jugendhilfe, Berlin (2010) Nr. 3, S. 63-65 und in: Jugendhilfe, Neuwied (2010) Nr. 5, S. 274-277.

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