Föderalismusreform und Gesetzgebungskompetenzen.

Heymann
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Heymann

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DE

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Köln

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0012-1363

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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121

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Abstract

Nachdem sich die große Koalition auf die Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung auf der Grundlage der Vorarbeiten in der Föderalismusreform geeinigt hatte, liegt nun das entsprechende Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28.8.06 vor. Eines der erklärten Ziele dieses Gesetzes ist die Stärkung der Gesetzgebung von Bund und Ländern durch eine deutlichere Zuordnung von Gesetzgebungskompetenzen. In diesem Zusammenhang wird die Rahmengesetzgebung abgeschaffi und der neue "Typ" der konkurrierenden Gesetzgebung mit Abweichungsbefugnissen durch die Bundesländer eingeführt. Darauf und auf die damit im Zusammenhang stehenden Fragen wird im Beitrag eingegangen. difu

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 24

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S. 1537-1549

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