Drittschutz bei öffentlich-rechtlichen Vergleichsverträgen am Beispiel der Altlastensanierung - speziell Grundwassersanierung.

Kleemann, Ralf
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Datum

2005

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Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Frankfurt/Main

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

ZLB: 2005/2077

Dokumenttyp (zusätzl.)

DI

Autor:innen

Zusammenfassung

Nach einer zusammenhängenden Darstellung der historischen, systematischen und teleologischen Dimensionen von "Verwaltungsverträgen" wird das Problem des Drittschutzes bei öffentlich-rechtlichen Vergleichsverträgen herausgearbeitet. Gefunden wird, dass der Drittschutz bei öffentlich-rechtlichen Verträgen im Sinne der Regelungen des § 58 Abs. 1 VwVfG zu weit reicht und dem Ziel des Gesetzgebers, den öffentlich-rechtlichen Vertrag aufgrund seiner kosten- und zeitsparenden Natur sowie seiner konfliktlösenden Wirkung attraktiver werden zu lassen, entgegensteht. Mit der Umsetzung der Regelung des § 13 Abs. 4 BBodSchG wird ein Schritt in die richtige Richtung getan und führt dazu, diese Regelung auf das allgemeine Verwaltungsrecht anzuwenden. Nicht nur der Sanierungspflichtige sollte nach Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nicht mit weiteren ordnungsbehördlichen Maßnahmen oder der Geltendmachung von vergleichsweise geringfügig verletzten Rechten Dritter rechnen müssen. Nicht ausschließlich Grundstückeigentümer und Investoren sollten mit Vertragsabschluss Rechts- und Planungssicherheit gewinnen. Will der Gesetzgeber den öffentlich-rechtlichen Vertrag als gleichwertige Alternative zum Erlass eines Verwaltungsaktes etablieren, kann dies nur durch eine Beschränkung der Rechte Dritter im teleologischen Sinne des § 13 Abs. 4 BBodschG erreicht werden. oc/difu

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Zeitschrift

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Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

XXV, 202 S.

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Stichwörter

Serie/Report Nr.

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