Welche Absetzungen sind bei Gebäuden nach dem jüngsten Rechtsstand zulässig?
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Datum
1974
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ZZ
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SEBI: Zs 2759-4
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Zusammenfassung
Die Vorschriften, welche Absetzungen für Abnutzung bei Mieteinkünften momentan rechtsgültig sind, wird hier geklärt. Es werden 7 b-begünstigte Objekte, Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen zum Eigengebrauch, durch degressive AfA begünstigte Gebäude und Eigentumswohnungen, insbesondere durch öffentliche Mittel geförderte behandelt.
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Mitteilungen der Industrie- und Handelskammer, Köln (1974) S. 604