Das gesamtwirtschaftliche Bewertungsverfahren für den Bundesverkehrswegeplan 1985.
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1986
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IRB: Z 161
BBR: Z 151
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Zusammenfassung
Der Bundesverkehrswegeplan besteht aus Maßnahmen, die unter Beachtung rechtlicher Bindungen, allgemeinpolitischer Verpflichtungen, raumordnerischer Erfordernisse, ökologischer Rücksichten und wettbewerbspolitischer Ziele möglichst hohen Überschuss an projektbedingten Kostenersparnissen über die projektbedingten Mehrkosten verheißen. Die gesamtwirtschaftliche Bewertung von Maßnahmen aus verschiedenen Verkehrszweigen zeigt, inwieweit die erwogenene Projekte unter den getroffenen Annahmen als bauwürdig gelten. Vor- und Nachteile werden gegenübergestellt. Nutzen und Kosten von Maßnahmen lassen sich nicht immer in Preisen ausdrücken. Zu den Nutzenelementen gehören: Kostenersparnis durch Beschleunigung des Verkehrs oder Kürzung der Verkehrsverbindungen, Erhöhung der Verkehrssicherheit, Arbeitsbeschaffung. Verkehrsinvestitionen wirken sich teils negativ, teils positiv auf die Umwelt aus. Verkehrsanlagen können Natur und Landschaft beeinträchtigen oder entlasten. Geeignete Ansätze zur Bewertung sind noch unvollkommen. Bei den Kosten einer Baumaßnahme ist zwischen Baukosten und zusätzlichen Aufwendungen für den Umweltschutz, die bereits bei der Trassenwahl entstehen können, zu unterscheiden. (-z-)
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Straße + Autobahn, Bonn 37(1986), Nr.7, S.275-278