WEG-Novelle und Mängelansprüche aus dem Bauträgervertrag.

Beck
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Beck

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München

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1439-6351

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ZLB: 4-Zs 6672
BBR: Z 558

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RE

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Abstract

Durch die WEG-Novelle hat der Gesetzgeber das Verhältnis zwischen den einzelnen Erwerbern, der Wohnungseigentümergemeinschaft und dem Bauträger auf neue Füße gestellt. Bei der Verfolgung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum muss die neu in das Gesetz eingefügte Bestimmung des § 10 VI WEG stets im Auge behalten werden. Mit ihr werden bedeutsame Befugnisse und Zuständigkeiten der Gemeinschaft begründet. Im Folgenden geht es um diese Befugnisse und Zuständigkeiten - und ihre Auswirkungen auf die verschiedenen Mängelrechte.

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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

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Nr. 7

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S. 425-432

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