BimSchG §§ 5 Abs. 1 Nr. 1, 50; BauGB § 35 Abs. 1; BVerwG, Beschluß v. 12.06.90 - Az.; B 72.90 - OVG Münster.

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1990

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IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4

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Zusammenfassung

Ist bei Ungültigkeit eines Bebauungsplans die Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen, darf die Genehmigungsbehörde nicht aufgrund einer "planersetzenden" Abwägung nach Maßgabe des § 50 BImSchG die Genehmigung versagen. Für die Erheblichkeit von Lärmbelästigungen einer neu hinzukommenden Nutzung ist die durch vorhandene Nutzungen vorgesehene Situation von Bedeutung. (-z-)

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Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 13(1990), Nr.6, S.305-306, Lit.

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