Kommunale Gleichstellungsbeauftragte in Nordrhein-Westfalen. Eine Befragung zu Rahmenbedingungen, Arbeitsschwerpunkten und Kompetenzen.
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1992
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SEBI: 92/2428-4
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NRW war das erste Bundesland, das 1984 die Schaffung kommunaler Gleichstellungsstellen in der Gemeindeordnung verankerte. Mittlerweille gibt es in den 396 Kommunen sowie in den 31 Kreisen und bei zwei Landschaftsverbänden Nordrhein-Westfalens insgesamt 173 Gleichstellungsstellen. Zu ihren Aufgaben gehören die Förderung der Frauenerwerbstätigkeit, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Probleme der Gewalt und des sexuellen Mißbrauchs. Darüber hinaus beschäftigen sich Gleichstellungsbeauftragte mit einer Reihe frauenspezifischer Themen aus den Bereichen Kultur, Bildung und Weiterbildung, setzen sich für eine frauenfreundliche Stadtplanung ein oder initiieren Projekte etwa für Alleinerziehende und Sozialhilfeempfängerinnen. Die Umfrage der Sozialforschungsstelle Dortmund gibt Auskunft über die Rahmenbedingungen ihrer Arbeit, über Kompetenzen, Aufgaben, Ausstattung. Die Ergebnisse der Umfrage belegen, daß Gleichstellungsbeauftragte weitergehende, verläßliche Rechte brauchen. Die Novellierung der Gemeindeordnung bietet die Chance, Kommunen ab einer bestimmten Größe zu verpflichten, eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu berufen und ein Mindestmaß an Kompetenzen zu verankern. difu
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Düsseldorf: (1992), 102 S., Tab.
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Serie/Report Nr.
Dokumente und Berichte; 18