Wohlfahrtssurveys und Sozialberichterstattung in Nordeuropa. Systematische Dauerbeobachtung der objektiven Lebensverhältnisse.
Campus
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1993
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Campus
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Frankfurt/Main
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
ZLB: 75/291-17
BBR: B 6999/17
BBR: B 6999/17
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Der Verf. schildert das System zur Beobachtung der Lebensverhältnisse in Nordeuropa, insbesondere in Schweden. Diese Systeme wurden gegen Ende der 60er Jahre aufgebaut, um empirische Unterlagen für die damals geforderten Reformpoltiken insbesondere mit Blick auf benachteiligte Gruppen zu schaffen. Probleme sollen offengelegt, Handlungsbedarf definiert, Planungsunterlagen bereitgestellt und Maßnahmenerfolge oder -mißerfolge kontrolliert werden können. Technische Voraussetzung dafür ist die Verknüpfbarkeit verschiedener Datenquellen auf Aggregat- und Individualebene. Dies wird u.a. durch eine in allen Registern und auch in Bevölkerungsumfragen geführte Personenkennziffer erreicht. Eine entsprechende räumliche Kennziffer, die bei einer Gebäudenummer ansetzt, erlaubt detaillierte raumbezogene Analysen. In Beispielen zur Wohnsegregation und zu Ursachen der Abwesenheit durch Krankheit wird die Nützlichkeit dieses Informationssystems demonstriert, nämlich den Erfolg von Maßnahmen zu prüfen (den Absichten zuwiderlaufend, führten Wohnsubventionen zur verstärkter Segregation) oder gängige Vorurteile zu hinterfragen (die wachsende Abwesenheit vom Arbeitsplatz ist nicht durch Mißbrauch des Sozialsystems, sondern durch stärkere Erwerbsbeteiligung auch weniger belastbarer Personen zu erklären). Der Verf. vermutet in dieser Offenlegung empirisch nachprüfbarer Tatbestände einen wesentlichen Grund für die Abwehr solcher Informationssysteme im politischen Bereich anderer Länder. - Bö.
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S.127-149