Harmonisierung des Verfahrens zur Berücksichtigung umweltschützender Belange innerhalb der Bauleitplanung.
Selbstverl.
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Selbstverl.
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DE
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Münster
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ZLB: 2000/3776
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DI
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Abstract
Zum 1. Januar 1998 hat das Bau- und Raumordnungsgesetz für die Bauleitplanung drei umweltrechtliche Instrumente in einer Vorschrift vereint. Demnach sind im Planaufstellungsverfahren naturschutzrechtliche Eingriffsregelungen, die Umweltverträglichkeitsprüfungen und die Fauna-Flora-Habitat-(FFH)Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Unsicherheiten ergeben sich in der Planungspraxis bei der Anwendung der neuen Regelungen und im Baurecht durch die integrierte FFH-Verträglichkeitsprüfung. Teilweise fehlen Schutzgebietsausweisungen und ein Mangel an Erfahrungen in diesen Bereichen erschwert den Umgang. Es werden die Besonderheiten bei der Durchführung einzelner Prüfungen im Baurecht herausgearbeitet. Ausführlich wird auf die nunmehr zur Verfügung stehenden Ausgleichsmöglichkeiten im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsreglungen eingegangen. Abschließend folgt eine kritische Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Rechtsauffassungen, die im Umgang mit der FFH-Verträglichkeitsprüfung bestehen. kirs/difu
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XXVII, 202 S.
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Beiträge zur Raumplanung und zum Siedlungs- und Wohnungswesen; 195