Die Rückholbarkeit von FFH-Gebieten.

Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg

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Stuttgart

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ZLB: 4-Zs 1723
BBR: Z 333

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Abstract

Mit der Aufnahme eines Gebietes für die Schaffung eines europaweiten Systems ökologischer Schutzgebiete 'Natura 2000' in die Gemeinschaftsliste der EU-Kommission nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) werden entscheidende Weichen für die Nutzung der entsprechenden Flächen gestellt. Daher ist eine der derzeit meist diskutierten Fragen im Zusammenhang mit dem europäischen Naturschutzrecht die nach der Verkleinerung oder Rücknahme eines gemeldeten FFH-Gebiets, wenn es um die Möglichkeiten einer städtebaulichen Entwicklung trotz der Vorgaben der FFH-Richtlinie geht. Denn die Ausweisung von Schutzgebieten greift aufgrund des Schutzregimes für diese Flächen nach Art. 6 Abs. 2-4 der Richtlinie in vielfacher Weise in kommunale Handlungs- und Enscheidungsspielräume ein. Vor diesem Hintergrund werden in dem Beitrag mögliche Gründe für den Wunsch nach Rückholung eines FFH-Gebietes aufgelistet und Lösungsmöglichkeiten im Rahmen des europäischen Naturschutzrechts aufgezeigt. difu

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Die Gemeinde

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Nr. 2

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S. 61-64

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