Mietermitwirkung in der Bewährung.
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ZZ
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SEBI: Zs 439-4
BBR: Z 267
IRB: Z 903
BBR: Z 267
IRB: Z 903
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Zusammenfassung
Das Resümee des bisher Erreichten auf dem Wege zu einer Demokratisierung der Vermieter/Mieter-Beziehung bringt die Erkenntnis, daß man von einer ,,Mitbestimmung'' noch weit entfernt ist. Darum werden Mietervertretungen auch zunächst nur in allen ganz oder überwiegend im Eigentum des Bundes, der Länder oder Gemeinden befindlichen Wohnungsunternehmen angestrebt und als übernächster Schritt erst eine gesetzliche Verankerung von Mietvertretungen für alle mit Sozialmitteln erstellte oder geförderte Wohnungen. Auf lange Sicht schließt Verf. auch eine Einbeziehung der freien und privaten unternehmerischen Wohnungswirtschaft nicht aus.
Beschreibung
Schlagwörter
Partizipation, Mietermitbestimmung, Eigentumswohnung, Mietrecht, Mietwesen
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Demokratische Gemeinde, Bad Godesberg 26 (1974), 3, S. 252-254
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Partizipation, Mietermitbestimmung, Eigentumswohnung, Mietrecht, Mietwesen