Die Arbeitszeit der angestellten Krankenhausärzte. Ein Beitrag zu ihrer arbeitszeitrechtlichen Stellung.

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SEBI: 81/5707

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DI

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Abstract

Angestellte Krankenhausärzte haben meist eine Arbeitszeit, die über 60 Stunden in der Woche hinausgeht, so daß neben ihrer fachlichen Verantwortung noch eine körperliche Belastung hinzukommt. Der Verfasser geht der Frage nach, welche Bedeutung der Arbeitsschutz für den Arzt im Krankenhaus hat. Nach einer Betrachtung der historischen Entwicklung des Arbeitszeitschutzes und der Stellung des Krankenhausarztes im arbeitsrechtlichen Normengefüge der stationären Krankenversorgung schließt der erste Teil dieser Arbeit mit der Untersuchung der arbeitszeitrechtlichen Frage der angestellten Krankenhausärzte in Rechtsprechung und Literatur. Im zweiten Teil wird der Frage nachgegangen, ob der angestellte Krankenhausarzt dem personellen Geltungsbereich der Arbeitszeitordnung zugerechnet werden kann. Zu diesem Zwecke wird untersucht, ob Pargr. 1 Arbeitszeitverordnung im Wege der Gesetzesauslegung und in deren Fortsetzung durch die Grundsätze richterlicher Rechtsfortbildung anzuwenden ist. im/difu

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Arzt, Arbeitszeit, Arbeitsrecht, Arbeitsschutzrecht, Arbeitsschutz, Rechtsprechung, Verfassungsrecht, Kommunalbediensteter, Arbeitsbedingung, Krankenhaus, Krankenhauspersonal

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Düsseldorf: Mannhold (1981), XX, 170 S., Lit.(jur.Diss.; Gießen 1980)

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Arzt, Arbeitszeit, Arbeitsrecht, Arbeitsschutzrecht, Arbeitsschutz, Rechtsprechung, Verfassungsrecht, Kommunalbediensteter, Arbeitsbedingung, Krankenhaus, Krankenhauspersonal

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Juristische Schriften. Arbeitsrecht; 12