Mietrechtsreform - Vorteile auch für den Mieter.
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SEBI: Zs 2760-4
IRB: Z 1325
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Abstract
Im Rahmen der Maßnahmen zur Wiederbelebung der Wirtschaft und Beschäftigung wurde auch das Mietrecht reformiert. Die Reformmaßnahmen befassen sich u.a. mit der Beseitigung von bürokratischen Hemmnissen bei der Wohnungsmodernisierung, der Möglichkeit leerstehenden Wohnraum durch einen Zeitmietvertrag einer befristeten Vermietung zuzuführen und einer Vereinfachung des Mieterhöhungsverfahrens sowie der Vereinbarung von Staffelmieten. Die Mietrechtsreform hat Vorteile auch für die Mieter gebracht. So muss eine eventuelle Kaution künftig bei einem öffentlichen Kreditinstitut verzinst werden. Sie darf ferner nicht mehr als 3 Monatsmieten betragen. Bemängelt wird, dass das Mietrecht insgesamt nicht überschaubarer gamacht wurde. hb
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Mietwesen, Mietrecht, Wohnung, Mietwohnungsbau, Mieterhöhung, Kündigung, Kündigungsschutz, Vergleichsmiete, Wohnungsbauförderung
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Industrie und Handel (1983)Nr.5, S.25
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Mietwesen, Mietrecht, Wohnung, Mietwohnungsbau, Mieterhöhung, Kündigung, Kündigungsschutz, Vergleichsmiete, Wohnungsbauförderung