Das Bauordnungsrecht in der Bundesrepublik Deutschland. Entwicklung, Stand, Regelungsprobleme.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: 81/3750
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
relationships.isAuthorOf
Abstract
Das Bauordnungsrecht bezieht sich grundsätzlich nur auf die Anforderungen an die bauliche Anlage als Einzelmaßnahme unter primär sicherheitsrechtlichen Bedingungen. Das Bauordnungsrecht, als Teil des öffentlichen Rechts, weist aber auch enge Beziehungen mit dem übrigen Baurecht auf. Die Arbeit enthält deshalb eine eingehende Untersuchung der bauordnungsrechtlichen Normierungen unter dem dargestellten Aspekt seiner vielfältigen Wechselbeziehungen und Verflechtungen mit dem übrigen Baurecht und anderen Rechtsbereichen. Nach einem historischen Abriß werden die wesentlichen Regelungsbereiche des Bauordnungsrechts, d. h. der Anwendungsbereich, der Regelungsgegenstand, die Aufstellung und der Vollzug dargestellt. Dabei wird das Spannungsverhältnis zwischen früherer polizeirechtlicher Gefahrenabwehr und moderner sozialstaatlicher Gefahrenvorsorge deutlich. Es werden wertvolle praktische Ergebnisse für die moderne sozialstaatliche Gefahrenvorsorge und fachlich und rechtlich optimale Entscheidungen für den Regelungsvollzug erreicht. kp/difu
Description
Keywords
Bauordnungsrecht, Städtebau, Baukunst, Baugrundstück, Gefahrenabwehr, Gestaltung, Bauwich, Baubehörde, Rechtsgeschichte, Bauwesen, Baurecht, Recht, Landesbauordnung
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Berlin: E.Schmidt (1981), XVIII, 352 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; FU Berlin 1980)
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Bauordnungsrecht, Städtebau, Baukunst, Baugrundstück, Gefahrenabwehr, Gestaltung, Bauwich, Baubehörde, Rechtsgeschichte, Bauwesen, Baurecht, Recht, Landesbauordnung
item.page.subject-tt
item.page.dc-relation-ispartofseries
Baurecht und Bautechnik; 4