Raumordnung in der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Korea unter besonderer Berücksichtigung des Verfahrens zur Aufstellung von Raumordnungsplänen nach § 5 ROG vom 8. April 1965 - BGBl. I S. 306.

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SEBI: 78/6000

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Abstract

Für die Republik Korea ist die Raumordnung ein relativ neues Institut. Raumordnung als vorausschauende staatliche Planung wurde zu Beginn der 60er Jahre erforderlich, um die wirtschaftliche Entwicklung des Landes voranzutreiben. Seit Erlaß des koreanischen Raumordnungsgesetztes im Jahre 1963 ist durch den wirtschaftlichen Aufschwung auch die Raumordnung in eine neue Phase getreten, in der es wie in Deutschland Probleme der Industrialisierung und Urbanisierung, des Umweltschutzes und des Luft- und Naturschutzes zu bewältigen gilt. Der Verfasser dieser rechtsvergleichenden Arbeit führt zunächst in Raumordnung und Landesplanung in Deutschland ein, um dann die Raumordnung in Korea darzustellen. Besondere Beachtung findet die Aufstellung der Raumordnungspläne in beiden Rechtssystemen mit den verschiedenen Verfahren und Beteiligungsformen. Unterschiede ergeben sich vor allem aus der Staatsorganisation im einheitsstaatlichen Korea liegt das Schwergewicht der Raumordnung auf nationaler Ebene. wd/difu

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Raumordnungsplan, Raumordnungsgesetz, Planaufstellungsverfahren, Raumordnung, Landesplanung, Rechtsvergleichung

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Speyer: (1978), XXXIII, 180 S., Abb.; Tab.; Lit.

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Raumordnungsplan, Raumordnungsgesetz, Planaufstellungsverfahren, Raumordnung, Landesplanung, Rechtsvergleichung

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