Das Rüdesheimer Gasunglück. Jetzt wird das Anmeldeverfahren für Gasfeuerstätten angepaßt.

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1986

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IRB: Z 818

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Im November 1984 kam in einer Neubauwohnung ein Ehepaar mit seinem 1-jährigen Kind durch eine Kohlenmonoxidvergiftung ums Leben. Zum Unfallhergang wurde folgendes ermittelt: Die Abgase der Heizungsanlage konnten nicht abziehen, da zwei der drei Kaminrohre oben mit Styroporpfropfen verschlossen waren. Die Haftungsfrage für dieses Gasunglück wird erörtert und begründet. (-y-)

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SBZ.Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 41(1986), Nr.8, S.462

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