Planspiel BauGB-Novelle 2004. Bericht über die Stellungnahme der Planspielstädte und Planspiellandkreise.
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Berlin
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ZLB: 4-2006/1313
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Abstract
Durch das voraussichtlich im Juli 2004 in Kraft tretende Europarechtsanpassungsgesetz EAG-Bau wird das Recht der Bauleitplanung erheblich geändert. Dieses Gesetz dient vor allem der Umsetzung der EU-Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (Plan-UP-Richtlinie). Danach müssen grundsätzlich für alle Flächennutzungspläne und Bebauungspläne Umweltprüfungen durchgeführt werden (Ausnahme: Bebauungspläne im vereinfachten Verfahren, einschließlich Neuplanungen im Siedlungsbestand sind hiervon ausgenommen). Neue Anforderungen gibt es zum Verfahren und zur Begründung der Bauleitpläne. In der Begründung muss künftig ein Umweltbericht als eigener Teil sowie eine Erklärung zum Umweltbericht enthalten sein. Neu ist auch, dass die Gemeinden die Umweltauswirkungen bei der Ausführung der Pläne überwachen müssen. Weitere Änderungen des BauGB betreffen unter anderem die Steuerung von Einzelhandelsprojekten, die Zulässigkeit bestimmter Vorhaben im Außenbereich, die Möglichkeit bedingteroder befristeter Festsetzungen sowie die Einführung spezieller Regelungen für Stadtumbaugebiete und Soziale-Stadt-Gebiete in das Baugesetzbuch. difu
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121 S.