Erweiterte Abrundungssatzungen nach dem BauGB-MaßnahmenG 1993. Möglichkeiten zur Schaffung von Wohnbauland.

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0340-7489

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IRB: Z 852
ZLB: Zs 2241

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Abstract

Zahlreiche Gesetzesänderungen in immer kürzeren Zeitabständen haben das städtebauliche Satzungsinstrumentarium der Gemeinden ausgeweitet, aber auch schwerer durchschaubar gemacht. Die vorläufig letzte Veränderung brachte Paragraph 4 II a BauGB-MaßnahmenG 1990 in der durch das Investitionserleichterungsgesetz 1993 veränderten Fassung. Danach haben die Gemeinden die Möglichkeit, mit erweiterten Abrundungssatzungen Teile des Außenbereichs einzubeziehen, wenn damit Wohnbauland geschaffen werden soll. Nach einer einleitenden Diskussion der Entstehungsgeschichte konzentriert sich der Beitrag auf die Klärung der Begriffsinhalte der im Gesetz verwandten unbestimmten Rechtsbegriffe. Im einzelnen werden behandelt die Prägung der einbezogenen Flächen durch eine überwiegende Wohnnutzung des angrenzenden Bereichs als Voraussetzung, die Beschränkung der Zulässigkeit auf Wohngebäude, die geordnete städtebauliche Entwicklung sowie die formellen Anforderungen an das Aufstellungsverfahren.

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Baurecht

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Nr.4

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S.474-480

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