Energetische Baustandards in Kommunen. Einführung, Umsetzung und Fortentwicklung der Energieleitlinien in Freiburg.

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Berlin

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ZLB: Kws 271,7/69

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Abstract

Eine Energieleitlinie legt Standards für Neubau und Sanierung von Gebäuden sowie für technische Anlagen und deren Betrieb fest. Sie ergänzt damit gesetzliche Verordnungen (z.B. die Energieeinsparverordnung, EnEV) sowie Richtlinien und Normen. Die Energieleitlinie regelt die Zuständigkeit des Energiemanagements und die entsprechende Beteiligung bei Projekten. Andererseits entlastet eine Energieleitlinie auch das Energiemanagement, das nicht mehr bei jeder kleinen Maßnahme beteiligt werden muss. Das ist auch notwendig, denn im Bereich Planen und Bauen bestehen häufig enge Zeitschienen und vorgegebene Fertigstellungstermine. Klare Regeln und ein frühzeitiger Einbezug des Energiemanagements helfen, Projekte weiter und rechtzeitig zu optimieren und letztendlich auch die Gesamtkosten über ihre Lebenszyklen zu minimieren und bestimmte Ziele zu erreichen. Zudem können der Betrieb der technischen Anlagen des Gebäudes und die Nutzung verbessert werden. Der Beitrag zeigt Beispiele aus der Einführung, der Umsetzung, benennt Inhalte der Energieleitlinie und erläutert das Thema Mehrkosten / Lebenszyklus und Wirtschaftlichkeit.

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S. 157-163

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Difu-Impulse; 2/2015