Die Kompetenzordnung im aargauischen Gemeinderecht.

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SEBI: 87/1670

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Das Gemeinwesen des Kantons Aargau zeichnet sich durch unterschiedliche Entwicklungen, Größen und Strukturen aus. 53 Proz. der aargauischen Gemeinden haben weniger als 1000 Einwohner. Die Einwohnerzahlen aller 232 Gemeinden des Kantons differieren zwischen 69 und 18.377. Aufgaben, Leistungskraft und Möglichkeiten der historischen Kleinstädte sind verschieden von denjenigen der wirtschaftlich und bevölkerungsmäßig aufstrebenden Agglomerationsgemeinden wie auch der ländlichen Gemeinschaft mit dörflichem Charakter. Die Untersuchung nimmt eine Gesamtbetrachtung der aargauischen Gemeindeorganisation vor und befaßt sich mit der Beschreibung der gemeindeinternen Kompetenzordnung, um aus dieser Sicht Zustand und Zuständigkeiten der kommunalen Organe und Institutionen zu würdigen. Grundlage der Ausführungen bildet das Gemeindegesetz von 1978 als Nachfolger des Gesetzes von 1841. Neben der Arbeitsweise der Gemeindebehörden sind die Feinstruktur der Gemeindeorganisation, die verschiedenen Gemeindetypen und das System der kommunalen Willensbildung Gegenstand der Erörterung. chb/difu

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Kompetenz, Gemeindeorganisation, Wahlen, Rechtspflege, Behörde, Kommunalbediensteter, Kommunale Vertretungskörperschaft, Haushaltswesen, Partizipation, Verwaltung, Recht, Kommunalrecht

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Aargau: Sauerländer (1986), XXV, 433 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; o.O. 1986)

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Kompetenz, Gemeindeorganisation, Wahlen, Rechtspflege, Behörde, Kommunalbediensteter, Kommunale Vertretungskörperschaft, Haushaltswesen, Partizipation, Verwaltung, Recht, Kommunalrecht

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Veröffentlichungen zum aargauischen Recht; 35