Rechtswirkungen von Zielen und Belangen der Raumordnung und Landesentwicklung für Verfahren zur Prüfung von Hochspannungsleitungen.Einflüsse energie- u. umweltpolitischer Bewertungen.
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SEBI: Zs 237-4
BBR: Z 700
IRB: Z 1003
BBR: Z 700
IRB: Z 1003
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Zusammenfassung
An mehreren Beispielen wird aufgezeigt, daß bei der Prüfung von Hochspannungsleitungsprojekten Handlungsspielräume - von der räumlichen Anordnung und baulichen Gestaltung bis zur Verzichtbarkeit - gegeben sind.Der Bau von Leitungen und die Durchsetzung räumlicher und baulicher Konzepte lassen sich darauf überprüfen, wieviel technische und ökonomische Veränderung des Konzepts zumutbar ist.Je gewichtiger ein erzielbarer raumordnerischer und ökologischer Gewinn ist, der bei Alternativkonzeptionen im Vergleich zum angezeigten Vorhaben gemessen wird, desto mehr Kompromisse müssen die betrieblichen und außerbetrieblichen Interessen an "billiger, jederzeit ausreichender und sicherer Energieversorgung" mittels der geschäftspolitischen und investiven Strategie des anzeigenden Unternehmens eingehen.Im Gegensatz zu der bisher üblichen "fachlich-vertikalen" Verfahrensstufung mit stufenweiser Verfestigung einer Projektplanung, die aber an keiner Stelle Gegenüberstellung der umfassend ermittelten und bewerteten Interessen vor der Verfestigung einzelner Interessenkomponenten ist, läßt sich das Energieaufsichtsverfahren
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Elektrizitätsleitung, Raumordnungsverfahren, Landesplanung, Planfeststellung, Energierecht, Energiebehörde, Planungsziel, Umweltverträglichkeitsprüfung, Umweltschutz, Energiewirtschaftsgesetz, Planungspolitik, Genehmigungspolitik
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Raumforschung und Raumordnung, Köln 45(1987), H.4, S.139-151, Abb.; Lit.
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Elektrizitätsleitung, Raumordnungsverfahren, Landesplanung, Planfeststellung, Energierecht, Energiebehörde, Planungsziel, Umweltverträglichkeitsprüfung, Umweltschutz, Energiewirtschaftsgesetz, Planungspolitik, Genehmigungspolitik