Mietminderung infolge von Fluglärm.
DMB-Verl.
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DMB-Verl.
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DE
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Berlin
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0173-1564
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ZLB: R 199 ZB 1150
BBR: Z 508
BBR: Z 508
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RE
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Abstract
Von Fluglärm neu betroffenen Anwohner klagen über unerträgliche Zustände. Dem Frankfurter Amtsgericht wurden mittlerweile die ersten Klagen auf Mietminderung wegen des "neuen" Fluglärms zur Entscheidung vorgelegt. Dies gibt Anlass der Frage nachzugehen, wann einem Mieter das Recht auf Mietminderung wegen Fluglärms tatsächlich zusteht. Denn zumindest auf den ersten Blick erscheint es bedenklich, dass der Vermieter wegen eines von ihm nicht beeinflussbaren Umstands auf einen Teil seines Mietzinses verzichten soll. In dem Beitrag soll vor allem die Rechtslage in den Fällen untersucht werden, in denen der Mieter bereits lange Zeit vor Beginn des Fluglärms seine Wohnung bezogen hatt.
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Journal
Wohnungswirtschaft & Mietrecht
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Nr. 6
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S. 337-341