Grundrechtsbindung öffentlicher Wirtschaftstätigkeit. Insbesondere die Bindung der Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost an Art. 10 GG nach der Postreform II.

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Beck

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DE

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München

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ZLB: 2000/92

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DI

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Zusammenfassung

Die Beeinflussung der Wirtschaft durch den Staat geschieht nicht nur durch lenkende Maßnahmen, sondern auch durch die Teilnahme am Wirtschaftsverkehr. Der Staat betreibt öffentliche Wirtschaftstätigkeit in Form von Anbieten von Waren- und Dienstleistungen. Die zur Verfügung stehenden Steuerungsmöglichkeiten der Unternehmen, richten sich nach dem allgemeinen Gesellschafts- und Konzernrecht. Die drei Nachfolgeunternehmen der Bundespost sind vom Bund beherrschte öffentliche Unternehmen in Privatrechtsform. Vor dem Hintergrund der Privatisierung und des staatlichen Rückzugs, wird die Frage der Grundrechtsbindung der öffentlichen Wirtschaft schwerpunktmäßig behandelt. Im Postbereich taucht die Problematik auf, ob die Nachfolgeunternehmen nach der Postreform II noch an das Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG) gebunden sind. kirs/difu

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XV, 229 S.

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Münchener Universitätsschriften; 137