Der föderalistische und der unitarische Gedanke beim Herrenchiemseer Verfassungskonvent und beim Bonner Parlamentarischen Rat.

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SEBI: CO 70

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Zusammenfassung

Die Untersuchung über Föderalismus und Unitarismus (Streben nach Stärkung der bundesstaatlichen Zentralgewalt) im Verfassungskonvent und im Parlamentarischen Rat dient wissenschaftlichen und praktischen Zwecken.Sie dient einerseits dazu, die Beratungsergebnisse der beiden Gremien auf dem Gebiet der heutigen staatsrechtlichen Forschung zu nutzen, andererseits zielt sie auf die Berücksichtigung der Beratungsergebnisse für eine zukünftige gesamtdeutsche verfassungsgebende Nationalversammlung ab.Dabei ist insbesondere von Interesse, welche Entscheidungen der Gründungsparlamentarier sich bisher bewährt haben und inwieweit ihre logischen Deduktionen und empirischen Argumentationen sich im Verfassungsalltag als zutreffend oder unzutreffend erwiesen haben.Praktisch bedeutet dies, ob die zukünftige Verfassung inhaltlich anders als unsere heutige vorläufige Verfassung sein muß. kp/difu

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Föderalismus, Unitarismus, Bundesrat, Bundesstaat, Staatsaufbau, Verfassungsrecht, Partei, Institutionengeschichte, Theorie, Verfassung, Wissenschaft/Grundlagen, Geschichte

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Köln: (1967), 195 S., Lit.(jur.Diss.; Köln 1967)

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Föderalismus, Unitarismus, Bundesrat, Bundesstaat, Staatsaufbau, Verfassungsrecht, Partei, Institutionengeschichte, Theorie, Verfassung, Wissenschaft/Grundlagen, Geschichte

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