Über die Voraussetzungen des Mietwuchers bei Vermietung von Schlafstellen an Asylbewerber. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1981
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1981
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SEBI: 83/1350-4
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Zusammenfassung
Das Urteil des Bundesgerichtshofes bezieht sich auf einen Fall von Mietwucher in Stuttgart, wo von Asylbewerbern Mieten verlangt wurden, die die ortsüblichen Vergleichsmieten um weit als 50Proz. , in Einzelfällen sogar bis zu 247Proz. übertrafen. In der Begründung des Urteils wird bestritten, daß hohe eigene Aufwendungen des Vermieters Wuchermieten rechtfertigen könnten. cp/difu
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Karlsruhe: Selbstverlag (1981), 9 S.,