Sportstätten-Leitplan Trier. Darstellung des Bestandes und der Programmierung der Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen.

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SEBI: 75/4724

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Für die zunehmende Freizeit der Bevölkerung ist es notwendig, in einer Sportstättenleitplanung im Rahmen der Stadtentwicklungsplanung entsprechend geeignete Flächen freizuhalten. Der Leitplan der Stadt Trier ist Bestandteil des aufzustellenden Flächennutzungsplans und hat Richtliniencharakter. Er soll sicherstellen, daß alle notwendigen Sport- und Freizeitanlagen nach Größe und Standort entsprechende Verwendung finden. Er geht aus von der Darstellung des Gesamtbedarfs, des Bestandes und des Fehlbedarfs. Bei der Bestandsaufnahme untersucht er ausgehend von der Bevölkerungszahl die Rahmenrichtlinien. Der Bestand wird nach Lage, Größe und baulichem Zustand bewertet. Durch die Planungsprogrammierung werden die Spielparks, Sportplatzanlagen, Hallen- und Freibäder sowie die Sondersportanlagen erfaßt und kartographisch dargestellt.

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Schlagwörter

Sportstätte, Kinderspielplatz, Badeanstalt, Erholung, Freizeit, Planung

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Trier, (1974) 145 S., Kt.; Abb.; Tab.

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Sportstätte, Kinderspielplatz, Badeanstalt, Erholung, Freizeit, Planung

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