Tepper - vorhandene Potentiale nutzen. Gemeinnützige Wohnungswirtschaft stellt eigene Überlegungen zur Förderung von Wohneigentum vor.
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SEBI: Zs 613-4
IRB: Z 299
BBR: Z 143
IRB: Z 299
BBR: Z 143
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Zusammenfassung
Mit grundsaetzlicher Zustimmung wurde in der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der steuerlichen Förderung selbstgenutzten Wohneigentums aufgenommen. Erforderlich ist nach Auffassung der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft die Gewährung eines einkommensunabhängigen Förderungsbetrages, der spürbar zur Entlastung breiter Bevölkerungskreise beiträgt. Dieser sollte in den ersten Jahren nach Bau oder Erwerb von Wohneigentum ca. 500 bis 600 DM pro Monat betragen, also ca. 2,5 % p.a. von durchschnittlich berücksichtigungsfähigen Kosten um 250.000 DM. Die Grundstückskosten sollen in die Kostenobergrenze von 300.000 DM mit einbezogen werden können. Eine Gleichstellung der Genossenschaftswohnung wäre gut. (hg)
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Schlagwörter
Gemeinnützige Wohnungswirtschaft, Wohnungsbauförderung, Wohneigentum, Besteuerung, Steuererleichterung, Selbsthilfe, Wohneigentumsförderung, Genossenschaftswohnung, Politik, Wohnungsbau
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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 38(1985), Nr.5, S.266
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Gemeinnützige Wohnungswirtschaft, Wohnungsbauförderung, Wohneigentum, Besteuerung, Steuererleichterung, Selbsthilfe, Wohneigentumsförderung, Genossenschaftswohnung, Politik, Wohnungsbau