Örtliche Baugestaltungssatzungen. OVG NW, Urt.v.30.6.1978 - XI A 627/76, rechtskräftig.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 76
SEBI: Zs 345-4
BBR: Z 212
SEBI: Zs 345-4
BBR: Z 212
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Der Schutz einer aufgrund von § 103 Abs. 1 Nr. 2 BauO NW erlassenen Ortssatzung muss nicht notwendigerweise an dem letzten schützenswerten Einzelgebäude enden. Im Interesse einer sinnvollen Abrundung dürfen daher u.U. auch für sich allein architektonisch unbedeutende Gebäude den besonderen gestalterischen Anforderungen unterworfen werden. Wie und in welchem Umfang das Schutzziel zu verwirklichen ist, bleibt dem gesetzgeberischen Ermessen überlassen. Diesem Urteilsspruch zugrunde liegt der Streit um die Farbgebung einer Werbeanlage innerhalb eines historischen Straßenzuges. hb
Beschreibung
Schlagwörter
Recht, Landesbauordnung, Ortsbausatzung, Denkmalschutz, Schutzzweck, Ortsbild, Anforderung, Gestaltungsfreiheit, Gestaltungseinschränkung, Farbgebung, Werbeanlage, Stadtgestaltung, Rechtsprechung
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Der Städtetag, Stuttgart 32(1979)Nr.7, S.419-420
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Recht, Landesbauordnung, Ortsbausatzung, Denkmalschutz, Schutzzweck, Ortsbild, Anforderung, Gestaltungsfreiheit, Gestaltungseinschränkung, Farbgebung, Werbeanlage, Stadtgestaltung, Rechtsprechung