Umweltverträglichkeitsprüfung in der planerischen Abwägung.
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DE
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0721-7390
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ZLB: Zs 3289-4
BBR: Z 523
IRB: Z 1585
BBR: Z 523
IRB: Z 1585
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Abstract
Die Umweltverträglichkeitsprüfung hat nach Paragraph 2 des UVP-Gesetzes die Aufgabe, die Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Die Schwierigkeit besteht jedoch darin, daß es vielfach keine verbindlichen Maßstäbe für die Bewertung gibt. Außerdem hängt das wie der Berücksichtigung der UVP-Ergebnisse von der Entscheidungsstruktur des Verfahrens ab, in das es eingebettet ist. Der Beitrag setzt sich damit auseinander, was die UVP in diesem Spannungsfeld mindestens zu leisten hat und wie ihre Ergebnisse in die planerische Abwägung einzustellen sind. Dies geschieht auf der Basis eines kurzen Überblicks über die vom Bundesverwaltungsgericht entwickelte Abwägungslehre. Gewarnt wird vor einer Verkürzung der UVP auf die Aufgabe eines bloßen Umwelt-TÜV. (wb)
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Umwelt- und Planungsrecht
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Nr.7
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S.241-244