Das Niedersächsische Fließgewässerschutzsystem. Grundlagen für ein Schutzprogramm. Elbe-Einzugsgebiet.
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1991
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SEBI: 91/4542-1.
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Die Forderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes, Natur und Landschaft zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, daß die Pflanzen und die Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft nachhaltig gesichert werden, läßt sich nur verwirklichen, wenn die Lebensraumansprüche aller Arten erfüllt und langfristig gesichert werden. Für den Artenbestand der Fließgewässer bedeutet dies, daß aufgrund der Einzigartigkeit eines jeden Gewässers grundsätzlich alle Fließgewässer wieder in einen naturnahen Zustand gebracht werden müssen und dieser nachhaltig gesichert werden muß. Da dieses Ziel auch mittelfristig nicht zu erreichen ist, daß ein aus ökologischer Sicht funktionsfähiges, repräsentatives Fließgewässernetz entwickelt und erhalten werden, das alle Fließgewässertypen Niedersachsens in ihrer naturnahen Ausprägung vernetzt enthält. Mit dieser Arbeit sollen die Grundlagen für ein solches Schutzprogramm aufgestellt werden. Das Fließgewässerschutzsystem wird in vier Einzelhelfen behandelt, die nach den Einzugsgebieten der verschiedenen Verbindudngsgewässer geordnet sind, hier ist es das Elbe-Einzugsgebiet. geh/difu
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Hannover: (1991), 324 S., Kt.; Abb.; Tab.; Lit.
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Serie/Report Nr.
Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen; 25,1