Die Legitimation der öffentlichen Verwaltung unter Berücksichtigung ihrer Organisation sowie der Entstehungsgeschichte zum Grundgesetz.
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SEBI: 89/4735
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Zusammenfassung
Legitimation ist mit der Volkssouveränität verknüpft und eine demokratische Kategorie. Mit dieser unbestrittenen Aussage beginnen aber die Mißverständnisse. Gestützt auf historisches Material, insbesondere zur Staatswerdung der Bundesrepublik Deutschland, verfolgt der Autor eine normativ-konkretisierende Sicht und analysiert die Staatsgewalt in ihrer verfassungsrechtlichen Organisation und in ihrer realen Wirksamkeit. Die gewaltenteilende und verfahrensbezogene, prozeßhafte Sicht führt zu einer Theorie der gestuften Legitimation. Zur Verifizierung der Theorie wird der Bereich der Verwaltung in seinen institutionellen und verfahrensrechtlichen Bezügen untersucht. Auf der institutionellen Legitimationsebene der Verwaltung wird das Beispiel der kommunalen Selbstverwaltung näher ausgeführt. kmr/difu
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Schlagwörter
Legitimation, Verwaltungsorganisation, Demokratie, Kommunale Selbstverwaltung, Verwaltungsverfahren, Theorie, Verfassungsgeschichte, Verwaltung, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Recht, Verfassungsrecht
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Heidelberg: C.F.Müller Juristischer Verlag (1989), XV, 359 S., Lit.; Reg.(jur.Habil.; Augsburg 1987)
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Legitimation, Verwaltungsorganisation, Demokratie, Kommunale Selbstverwaltung, Verwaltungsverfahren, Theorie, Verfassungsgeschichte, Verwaltung, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Recht, Verfassungsrecht
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Augsburger Rechtsstudien; 3