Partizipation an Planung in Großbritannien.
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BBR: Z 264
IRB: Z 36
SEBI: Zs 360-4
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SEBI: Zs 360-4
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Zusammenfassung
Stadt- und Regionalpläne werden in Großbritannien durch den Minister zentral genehmigt. Die Verwaltung hat ausschließlich dienenden, keinen beschließenden Charakter. Die erste Beteiligung der Bevölkerung erfolgt dezentral in ihrer gewohnten Umgebung mit Ausstellungen über Bestand und Zustände im jeweiligen Distrikt. Auf ausgearbeitete Pläne wird verzichtet, um den Betroffenen die Artikulation der eigenen Problemsicht zu erleichtern. Anregungen und konkrete Vorschläge werden festgehalten, veröffentlicht und eingearbeitet. Über ein intensives und aufwendiges Beteiligungsverfahren erfolgt die Entwicklung des Abschlussberichts unter kontinuierlicher Beteiligung der betroffenen Bürger. froe/ILS
Beschreibung
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Stadtplanung/Städtebau, Bürgerbeteiligung, Stadterneuerung, Planungsrecht, Planungsorganisation, Planungsverfahren, Partizipation, Öffentlichkeitsarbeit
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Bauwelt 63(1972)Nr.12/13(Stadtbauwelt, Nr.33), S.30-32
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Stadtplanung/Städtebau, Bürgerbeteiligung, Stadterneuerung, Planungsrecht, Planungsorganisation, Planungsverfahren, Partizipation, Öffentlichkeitsarbeit