Die Kontrolle von Public Private Partnerships im Beschaffungswesen im Rahmen des europäischen Beihilfen- und Vergaberechts.

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DE

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Berlin

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ZLB: 008/000 291 909

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Zusammenfassung

Bei der öffentlichen Beschaffung ist Public Private Partnership (PPP) eine neue Handlungsform, bei der öffentliche und private Sektoren eine Partnerschaft zur Durchführung der öffentlichen Aufgaben zusammen eingehen. Unter Berücksichtigung des öffentlich-rechtlichen Charakters der PPP ist eine Kontrolle von durch eine solche Partnerschaft gestalteten Verträge im Hinblick auf das öffentliche Recht erforderlich. Nicht zuletzt ist das europäische Beihilfen- und Vergaberecht von Bedeutung. Im Beihilfenrecht kommt es darauf an, unter welchen Kriterien die staatliche Tätigkeit beim PPP-Projekt gerechtfertigt wird. Im Vergaberecht geht es um Pflichten und Verfahren bei der Durchführung des PPP-Projekts.

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291 S.

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Regensburger Beiträge zum Staats- und Verwaltungsrecht; 26