Erneutes Gutachten zur Umsetzung von Artikel 14 der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Heizungsinspektion).
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DE
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Bonn
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1868-0097
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GU
EDOC
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Abstract
Die aktuelle Fassung der Richtlinie 2010/31/EU vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sieht in Artikel 14 vor, dass Heizungsanlagen, deren Heizkessel eine Nennleistung von 20 Kilowatt übersteigen, einer regelmäßigen Inspektion zu unterziehen sind. Nach Absatz 4 wird den Mitgliedstaten allerdings die Möglichkeit eingeräumt, auf die Umsetzung dieser Inspektionspflicht zu verzichten, wenn sie nationale Ersatzmaßnahmen eingeführt haben, die in ihrer Wirkung zu mindestens ebenso hohen Energieeinsparungen (Primärenergie) führen, wie sie durch die Heizungsanlageninspektionen zu erwarten wären. Dies ist durch ein entsprechendes Gutachten nachzuweisen. Im Jahre 2013 wurde daher bereits für den Betrachtungszeitraum 2013 bis 2015 ein erstes Gutachten [BMVBS 19/13] erstellt.
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77 S.
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BBSR-Online-Publikation; 03/2015