Wie sozial können Sozialgerichte sein? Widersprüche in der Rechtsprechung lassen Jobcenter verzweifeln. Appell an die Sozialgerichte, die über Konzepte zu Mietobergrenzen für angemessene Kosten der Unterkunft entscheiden müssen.
Zitierfähiger Link:
Lade...
Datum
2020
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Berlin
Sprache
ISSN
2510-3385
ZDB-ID
Standort
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
EDOC
Autor:innen
Zusammenfassung
Das Sozialgesetzbuch soll helfen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern (§ 1 SGB I). Daher übernimmt der Staat für Hilfebedürftige die kompletten Wohnkosten – allerdings nur, soweit sie „angemessen“ sind (§ 22 SGB II). Was das bedeutet, wurde vom Gesetzgeber nicht präzisiert. Das Bundessozialgericht verlangt zumindest ein schlüssiges Konzept. Zuständige Leistungsträger sind die Kreise und kreisfreien Städte (§ 6 SGB II). Diese versuchen das auch sehr gewissenhaft. Aber langsam kippt die Stimmung. Denn egal, was sie tun: Es gib keine Rechtssicherheit. Es gibt kein Konzept zur Festlegung von Angemessenheitsgrenzen, das von allen Sozialgerichten in Deutschland akzeptiert wird.
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
16
Zitierform
Freie Schlagworte
Stichwörter
Deskriptor(en)
Serie/Report Nr.
empirica-Paper; 252a