Wie sozial können Sozialgerichte sein? Widersprüche in der Rechtsprechung lassen Jobcenter verzweifeln. Appell an die Sozialgerichte, die über Konzepte zu Mietobergrenzen für angemessene Kosten der Unterkunft entscheiden müssen.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Berlin
item.page.language
item.page.issn
2510-3385
item.page.zdb
item.page.orlis-av
item.page.type
item.page.type-orlis
EDOC
relationships.isAuthorOf
Abstract
Das Sozialgesetzbuch soll helfen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern (§ 1 SGB I). Daher übernimmt der Staat für Hilfebedürftige die kompletten Wohnkosten – allerdings nur, soweit sie „angemessen“ sind (§ 22 SGB II). Was das bedeutet, wurde vom Gesetzgeber nicht präzisiert. Das Bundessozialgericht verlangt zumindest ein schlüssiges Konzept. Zuständige Leistungsträger sind die Kreise und kreisfreien Städte (§ 6 SGB II). Diese versuchen das auch sehr gewissenhaft. Aber langsam kippt die Stimmung. Denn egal, was sie tun: Es gib keine Rechtssicherheit. Es gibt kein Konzept zur Festlegung von Angemessenheitsgrenzen, das von allen Sozialgerichten in Deutschland akzeptiert wird.
Description
Keywords
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
16
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
item.page.subject-tt
item.page.dc-relation-ispartofseries
empirica-Paper; 252a