Erleichterungen im Bauplanungsrecht. Neuregelung zur Unterbringung von Flüchtlingen in Kraft getreten.

Winkler & Stenzel
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Winkler & Stenzel

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DE

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Burgwedel

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1437-417X

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ZLB: Kws 860 ZB 6819
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542

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RE

Abstract

Insbesondere in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt reichen bestehende Standorte zur Unterbringung von Flüchtlingen nicht aus. Abhilfe soll nun ein bis zum 31. Dezemberg 2019 befristetes Gesetz in Form eines novellierten Städtebaurechts schaffen: Das Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen" bringt für die Städte und Gemeinden Flexibilisierungen. Unter anderem ist nun die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden in eng begrenzten Fällen auch in Gewerbegebieten möglich. Weiterhin gilt, dass Städte und Gemeinden durch die Aufstellung von Bebauungsplänen oder durch die Änderung oder Ergänzung vorhandener Bebauungspläne geeignete Flächen für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden ausweisen können.

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Stadt und Gemeinde interaktiv

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Nr. 12

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S. 514-517

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