Erleichterungen im Bauplanungsrecht. Neuregelung zur Unterbringung von Flüchtlingen in Kraft getreten.
Winkler & Stenzel
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Winkler & Stenzel
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Burgwedel
item.page.language
item.page.issn
1437-417X
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: Kws 860 ZB 6819
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
item.page.type
item.page.type-orlis
RE
relationships.isAuthorOf
Abstract
Insbesondere in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt reichen bestehende Standorte zur Unterbringung von Flüchtlingen nicht aus. Abhilfe soll nun ein bis zum 31. Dezemberg 2019 befristetes Gesetz in Form eines novellierten Städtebaurechts schaffen: Das Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen" bringt für die Städte und Gemeinden Flexibilisierungen. Unter anderem ist nun die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden in eng begrenzten Fällen auch in Gewerbegebieten möglich. Weiterhin gilt, dass Städte und Gemeinden durch die Aufstellung von Bebauungsplänen oder durch die Änderung oder Ergänzung vorhandener Bebauungspläne geeignete Flächen für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden ausweisen können.
Description
Keywords
Journal
Stadt und Gemeinde interaktiv
item.page.issue
Nr. 12
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
S. 514-517