Die Rechtsausübung der Stockwerkeigentümergemeinschaft mit besonderer Berücksichtigung von Gewährleistungsansprüchen und des Sonderfalls Aparthotel.
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CH
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Zürich
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ZLB: 97/1824
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DI
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Abstract
Der schweizerische Gesetzgeber definiert als Stockwerkeigentum den Miteigentumsanteil an einem Grundstück, der dem Miteigentümer das Sonderrecht gibt, bestimmte Teile eines Gebäudes ausschließlich zu benutzen und innen auszubauen. Aufgrund ihrer rechtlichen Besonderheiten kommt der Eigentümergemeinschaft eine große Bedeutung zu. Diese Arbeit erörtert im wesentlichen die Problematik im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Am Beispiel des Aparthotels wird die Vielfalt und Komplexität aufgezeigt. Die Besonderheit dabei liegt darin, daß gewerbliche und wohnmäßige Nutzung ineinanderfließen, so bei einer hotelmäßigen Bewirtschaftung. Dem Wohnungseigentümer stehen dann die Hotelleistungen zur Verfügung. Hierbei ergeben sich Probleme; z.B. einige Eigentümer sind nur an dem wirtschaftlichen Geschehen interessiert, andere wollen eine Ferienwohnung, die jederzeit zur Verfügung steht. Schließlich wird auch auf die Gemeinschaft im Prozeß eingegangen, insbesondere auf das Vertretungsverhältnis und auf den Prozeßführungsbeschluß. kirs/difu
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XVIII, 125 S.