Rechtsgüterschutz im Umwelt- und Haftungsrecht. Präventive Verkehrspflichten und Beweiserleichterungen in Risikolagen.

Mohr
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Mohr

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Tübingen

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ZLB: 97/753

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DI
S

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Abstract

Diese Studie widmet sich den präventiven Verkehrspflichten und Beweiserleichterungen in Risikolagen, da in der technisierten Welt die menschliche Gesundheit und die Umwelt einer Vielzahl von Gefahren und Risiken ausgesetzt sind. Dabei ist nur schwer voraussehbar, in welchen Fällen der Gefahrenverursacher die Pflicht zur Vermeidung und Abwehr von Gefahren hat. Die von der Rechtsprechung eingeführte Beweiserleichterung dient dem Geschädigten, seine Ansprüche prozessual durchzusetzen. Diese Erleichterungen werden intensiv dargestellt und dienen dem Kausalitätsnachweis, der eine Schadenersatzpflicht ermöglichen soll, wenn erforderliche Informationspflichten unterlassen wurden. Ausgehend von dem Dreistufenmodell aus Gefahrenabwehr, Risikovorsorge und Restrisiko, hat der Autor den Schutz von Mensch und Umwelt mit Hilfe des Zivilrechts und des Öffentlichen Rechts fortentwickelt, indem er sich u.a. für die Stärkung der zivilrechtlichen Pflichten ausspricht, so daß von der "Überwachungsaufgabe des Staates" nur noch in minimaler Weise Gebrauch gemacht werden soll. kirs/difu

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XXV, 451 S.

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Jus privatum; 18