Abweichungen von bauleitplanerischen Festsetzungen bei Energiesparmaßnahmen.

Boorberg
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Boorberg

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München

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0522-5337

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ZLB: R 620 ZB 7013

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KO

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Abstract

Der Beitrag befasst sich - angeregt durch einen Fall aus der Praxis - in erster Linie mit Fragen, die sich bei der Anwendung von § 248 Satz 1 BauGB ergeben, wenn ein Gebäude im Gebiet eines Bebauungsplans von außen gedämmt wird. Derartige Maßnahmen an bestehenden Gebäuden bedürfen, von Sonderbauten (Art. 2 Abs. 4 BayBO) abgesehen, keiner Baugenehmigung. Für im Innenbereich (§ 34 BauGB) gelegene Vorhaben sollte wegen der mit solchen Sanierungen einhergehenden geringfügigen Überschreitungen von Abstandsflächen eine unmittelbare gesetzliche Begünstigung nach dem Vorbild der Musterbauordnung in die Bayerische Bauordnung aufgenommen werden.

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Bayerische Verwaltungsblätter

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Nr. 17

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S. 525-528

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