Verstärkung der Öffentlichkeitsbeteiligung und neue UVP-Anforderungen für Unternehmen.

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: R 620 ZB 7120
BBR: Z 121

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RE

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Abstract

Die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Öffentlichkeitsbeteiligung sind etablierte Elemente bei der Zulassung von großen Industrieanlagen und Infrastrukturprojekten. Im Hinblick auf beide Verfahren, die in engem Zusammenhang miteinander stehen, müssen sich Vorhabenträger auf neue und erweiterte Anforderungen einstellen: Im Rahmen eines Planungsvereinheitlichungsgesetzes ist als neues, fakultatives Verfahrenselement eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung eingeführt worden, die vor der Antragstellung durchgeführt werden soll. Weiter stehen Änderungen im UVP-Recht an. Das betrifft zum einen neue UVP-Pflichten für Verfahren, wie z.B. Fracking, aber auch die Anknüpfung der materiellen Zulässigkeit von Projekten an die UVP-Pflicht, wie dies für die gewerbliche Massentierhaltung und die Zulassung integrierter chemischer Anlagen erfolgt bzw. vorgesehen ist. Schließlich ist auf der EU-Ebene eine Änderung der UVP-RL angestoßen, die nach dem Entwurf der EU-Kommission ehebliche Modifikationen der UVP bringen wird. Der Beitrag befasst sich mit den angesprochenen Änderungen.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 21

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S. 1347-1355

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