Die Kommunalverfassung der DDR. Ihre Einordnung in die Tradition und ihr Beitrag zur Fortentwicklung des deutschen Kommunalrechts.

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Baden-Baden

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ZLB: 94/4638

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Abstract

Die Kommunalverfassung der DDR vom 17.5.1990 war keine Korrektur vorhandener administrativer Strukturen, sondern eine völlige Neuordnung. Den Schwerpunkt der Untersuchung bildet die materiell-rechtliche Bedeutung der Kommunalgesetzgebung. Die Schaffung kompatibler Strukturen im Hinblick auf den vorgesehenen Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland wird anhand einzelner Kommunalrechtsregelungen exemplifiziert. Gefragt wird nach dem Beitrag der Kommunalverfassung zur Fortentwicklung des deutschen Kommunalrechts; dazu wird u.a. auf die Zurücknahme der staatlichen Regelungsdichte und die Stärkung der Bürgerbeteiligung vor dem Hintergrund der Wende vom Herbst 1989 verwiesen. Der Autor konstatiert Defizite und Widersprüchlichkeiten in der Kommunalgesetzgebung, ist jedoch der Auffassung, daß die Kommunalverfassung entgegen der zunehmenden Einengung der kommunalen Selbstverwaltung in den alten Ländern den kommunalen Gebietskörperschaften Gestaltungsspielräume eröffnet hat, die im westdeutschen Kommunalrecht ohne Vorbild sind. kmr/difu

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279 S.

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