Landschaftsplanung als Wegweiser für die Gemeinde. Ein Plädoyer für das rheinland-pfälzische Modell.

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0323-3162

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IRB: Z 1612
ZLB: Zs 3923-4
IFL: I 209

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Abstract

Landschaftsplanung in Rheinland-Pflaz wird von den meisten Gemeinden nicht als konservierende Verhinderungsplanung aufgefaßt, sondern als Wegweiser für die gemeindliche Entwicklung begrüßt. Die rheinland-pfälzische Landschaftplanung konnte nicht nur einzelne Kommunen und Bauträger überzeugen. Sie gilt - als Teil der kommunalen Selbstverwaltung - den Gemeinden als Instrument qualifizierter, politischer Abwägung. Die Landschaftsplanung muß von den Trägern der Bauleitplanung erstellt werden, die damit in der Regel freie Landschaftsarchitekten beauftragen. Die notwendige, umfangreiche Datenaufbereitung hat das Land an die Kommunen delegiert und bezuschußt sie. Inhaltlich hat der landespflegerische Planungsbeitrag zur Bauleitplanung in einem gutachterlichen Teil darzulegen, wie Natur und Landschaft im unbesiedelten und besiedelten Bereich zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln sind. Als ein Beispiel für das integrative Wirken der Landschaftsplanung in Rh.Pf. kann die Landschaftsplanung -Obere Kyll- gelten, ein landespflegerischer Beitrag zum Flächennutzungsplan, der hier vorgestellt wird.

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Landschaftsarchitektur

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Nr.4

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S.6-9

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