Rechtsfragen der Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, Art. 87a Abs. 4 und 91 GG
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SEBI: 76/1505
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Abstract
Gegenstand dieser Arbeit ist es, das Ergebnis der Notstandsgesetzgebung von 1968 für den Fall des ,,inneren Notstandes'' oder auch ,,Ausnahmezustands'' zu erläutern (Art. 87a Abs. 4, Art. 91 GG). Dabei wird versucht, für das Ausnahmerecht dort Vorbehalte und Schranken aufzuzeigen, wo es aus der Natur der Sache möglich erscheint, d.h. einer effektiven Gefahrenabwehr nicht schaden kann. Das Notstands- und Ausnahmerecht kann in seiner Bedeutung nur vollständig erfaßt werden, wenn seine grundsätzliche Problematik erörtert wird. Daher wird die schwierige Gesetzesmaterie zunächst im Grundsätzlichen geordnet, um daran anschließend die geltende Rechtslage geschlossener darstellen zu können. Es wird u.a. festgestellt, daß die Frage, ob die Ermächtigung zu Ausnahmemaßnahmen nur auf wirkliche Ausnahmelagen beschränkt ist, letztlich von den Staatsorganträgern abhängt, die im entscheidenden Augenblick den Zugang zur Macht besitzen. Die positive Regelung des Ausnahmezustandes in der Verfassung hat jedoch den Vorzug, daß sie den Rückgriff auf ungeschriebene Notrechtskompetenzen entbehrlich macht.
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Ausnahmezustand, Notstandsrecht, Freiheitlich-Demokratische Grundordnung, Verfassungsrecht, Polizei, Militärwesen, Recht, Politik
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Würzburg: P & S Sofortdruck (1972), XXIII, 107 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Würzburg 1974)
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Ausnahmezustand, Notstandsrecht, Freiheitlich-Demokratische Grundordnung, Verfassungsrecht, Polizei, Militärwesen, Recht, Politik