75 Jahre "Raumordnung". Zu Genealogie und Inhaltswandel eines modernen Begriffes.

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DE

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München

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ZLB: 2001/283

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Zusammenfassung

In der Schrift soll die noch weithin verbreitete und in Forschung und Lehre immer wieder vertretene Auffassung widerlegt werden, dass der Begriff 'Raumordnung' eine Erfindung des Dritten Reiches gewesen sei. Diese vermeintliche Entstehungszeit des Begriffs Raumordnung hat diesen fälschlicherweise ausschließlich in das Umfeld von Nationalsozialismus gerückt, so dass nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland Raumordnung mit dem Makel nationalsozialistischen Gedankengutes behaftet ist. Mit den folgenden Ausführungen wird diese falsche Zuordnung korrigiert, wenngleich nicht außer Acht gelassen wird, dass die nationalsozialistische inhaltliche Ausformung des Begriffs im Sinne von zusammenfassende, überörtliche Planung schließlich in das Grundgesetz Eingang gefunden hat. Die Definition wurde vom Bundesverfassungsgericht 1954 nachgeholt, indem es in Anlehnung an den "Erlass über die Reichsstelle für Raumordnung" (26.6.1935) die Raumordnung als "zusammenfassende übergeordnete Planung und Ordnung des Raumes" und als "überörtliche Planung" charakterisiert hat. Modern ist der Begriff deshalb, weil er, in dem politisch und gesellschaftlich konservativem Umfeld der Weimarer Republik entstanden und jeweils inhaltlich angepasst und neu interpretiert worden ist. sg/difu

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94 S.

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