Die Berufung juristischer Personen des öffentlichen Rechts auf Grundrechte. Ein Beitrag zur personalen Reichweite des Art. 19 III Grundgesetz.

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SEBI: CL 395

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Im Mittelpunkt der Arbeit stehen die juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Es wird der Frage nachgegangen, ob zu den grundrechtsfähigen juristischen Personen im Sinne von Art. 19 Abs. 3 GG auch diejenigen des öffentlichen Rechts gehören. In diesem Rahmen wird auch das Problemfeld der Anwendbarkeit der verschiedenen Grundrechte auf die juristischen Personen des öffentlichen Rechts behandelt. Im einzelnen geht es dabei um die Frage, welches jeweilige Grundrecht von welcher jeweiligen juristischen Person in Anspruch genommen werden kann. Dazu wird auch ein rechtsvergleichender Blick in die Verfassungslage Österreichs und der Schweiz geworfen, deren Verfassungsstrukturen den deutschen verwandt sind. kp/difu

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Juristische Person, Öffentliches Recht, Grundrecht, Rechtsprechung, Hoheitsträger, Rechtsvergleichung, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Recht, Verwaltung

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Würzburg: (1964), XXXIV, 141 S., Lit.(jur.Diss.; Würzburg 1964)

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Juristische Person, Öffentliches Recht, Grundrecht, Rechtsprechung, Hoheitsträger, Rechtsvergleichung, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Recht, Verwaltung

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