Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept. Beschlussfassung vom 18. Juni 2008.

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Aufgrund aktueller Strukturveränderungen im Einzelhandel, zunehmender Ansiedlungswünsche großflächiger Anbieter sowie neuer rechtlicher Grundlagen (Rechtsprechung und Gesetzgebung) wurde ein Gutachten zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für Bonn in Auftrag gegeben und im Herbst 2006 vorgelegt. Auf der Grundlage dieses Gutachtens und nach intensiver Diskussion mit der (Fach)Öffentlichkeit sowie eingehender Beratung in den politischen Gremien der Stadt wurde das Einzelhandels- und Zentrenkonzept erarbeitet, das in den nächsten Jahren die Steuerungs- und Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Entwicklung der Bonner Zentren sowie der Einzelhandelsstandorte und damit die Gesamtentwicklung Bonns als Oberzentrum der Region sicherstellen soll. Es gliedert sich in Aussagen zu den Grundlagen, der rechtlichen Einordnung; zu den Zielen und Grundsätzen des Konzeptes, gibt eine Übersicht über die Entwicklungsziele nach Betriebs- und Standorttypen, die zentralen Versorgungsbereiche in Bonn, Einzelabgrenzungen für die Stadtbezirke Bonn, Bad Godesberg, Beuel, Hardtberg. Vorhandene Standorte für großflächige zentren- bzw. nahversorgungsrelevante Vorhaben außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen. Eignungsflächen für nicht zentrenrelevanten Einzelhandel die Bonner Sortimentsliste. Letzter Gliederungspunkte gelten der Überarbeitung des Flächennutzungsplanes und der Bauleitplanung.

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69 S., Anh.

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